Kaspar Pfeiffer-Strasse 4 4142 Münchenstein
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Notfälle

Regel Nr. 1
Eine plötzliche Verschlechterung der Sehschärfe, das Wahrnehmen von Blitzen, schwarzen Flecken oder Schatten sollte immer umgehend von einem Augenarzt abgeklärt werden.


Regel Nr. 2
Ein schmerzhaftes Auge mit oder ohne Rötung, insbesondere auch bei Kontaklinsenträgern, gehört in augenärztliche Abklärung.


Regel Nr. 3
Jegliche Verletzung oder Prellung am Auge muss umgehend von einem Augenarzt untersucht werden.


Regel Nr. 4
Plötzliches Schielen oder plötzliche Wahrnehmung von Doppelbildern ist immer ein Notfall.


Regel Nr. 5
Gelangen ätzende Substanzen ins Auge muss dieses ohne Zeitverzögerung am besten mit klarem Wasser ausgespült werden. Anschliessend sofortiges Aufsuchen eines Augenarztes.

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