Notfälle
Regel Nr. 1
Eine plötzliche Verschlechterung der Sehschärfe, das Wahrnehmen von Blitzen, schwarzen Flecken oder Schatten sollte immer umgehend von einem Augenarzt abgeklärt werden.
Regel Nr. 2
Ein schmerzhaftes Auge mit oder ohne Rötung, insbesondere auch bei Kontaklinsenträgern, gehört in augenärztliche Abklärung.
Regel Nr. 3
Jegliche Verletzung oder Prellung am Auge muss umgehend von einem Augenarzt untersucht werden.
Regel Nr. 4
Plötzliches Schielen oder plötzliche Wahrnehmung von Doppelbildern ist immer ein Notfall.
Regel Nr. 5
Gelangen ätzende Substanzen ins Auge muss dieses ohne Zeitverzögerung am besten mit klarem Wasser ausgespült werden. Anschliessend sofortiges Aufsuchen eines Augenarztes.